Re: Innen- oder Außenbereich


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Abgeschickt von P.Trisha am 05 September, 2005 um 13:55:18:

Antwort auf: Re: Innen- oder Außenbereich von Dirk Baumeister am 05 September, 2005 um 12:46:43:

Dass die Einordnung für die Aufhebung der Überplanung keine Bedeutung hat, ist mir klar.
Sie spielt aber für die Inzidentprüfung bzgl. eines Anspruches auf Erteilung der Baugenehmigung im Rahmen eines allgemeinen Erstattungsanspruches eine Rolle.
Das ist ein ziemlich verschachtelter Fall, der einen schnell verwirrt.





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