Re: Bauvertrag -> Wohnfläche -> Terrasse


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 September, 2005 um 08:39:48

Antwort auf: Re: Bauvertrag -> Wohnfläche -> Terrasse von Frank B. am 06 September, 2005 um 22:10:03:

Naja, die Vergleiche hinken meiner Meinung etwas. Sie haben selbst geschrieben, dass die Außenanlagen nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung sind. Ich hoffe es ist nachvollziehbar, dass die Terrasse ein Bestandteil der Außenanlagen ist.

Mit der Werbung ist das so eine Sache. Der Autohändler bewirbt einen Kombi, im Laden entscheiden Sie sich für die Limusine. Was müssen Sie zahlen? Den Kombi oder die Limusine?

Gezahlt werden muß das was als Leistung abschließend vereinbart ist. Die Werbung oder auch eine Preisschild im Fenster ist ja erstmal nur ein Angebot. Wenn nun der Kunde/Bauherr Änderungswünsche hat, Leistungen nicht in Anspruch nehmen möchte oder auch mehr Leistungen als angeboten (z. B. der Keller bei Fertighäusern) in Anspruch nehmen möchte, nimmt er nicht das ursprüngliche Angebot an.

Konkret kann es in Ihrer Situation natürlich schon so sein, dass sie mit dem Bauträger eine Vereinbarung getroffen haben, die die Terrasse als Leistung beinhalten könnte. Das geht nach meinem Verständnis dann aber auch den bisherigen Darstellungen noch nicht hervor und bedarf da auch richtigerweise einer Prüfung durch einen Anwalt.


: Hallo,
: ich habe weder die Terrase noch die Aussenanlage aus dem Vertrag genommen.

: Der Bauträger hat ein Haus mit 138qm beworben, d.h. schriftlich eine Anzeige mit den Angabe von über 700kubikmeter Raumvolumen und 138qm Wohnfläche in der Zeitung getätigt.


: Das heißt doch nichts anderes das er uns ein Haus mit 138qm zu einem Preis X baut.

: Ansonsten köönte er ja auch schreiben das er ein Haus mit 250qm anbietet. Dann aber eine Terrasse mit 200qm einrechnet die aber nicht dabei ist und man ein Haus mit 50qm erhält, das aber zu einem Preis von 250qm.

: Mein Anwalt und auch ein noch hinzugezogener Architekt ist der Meinung das die Berechnung die tatsächliche Wohnraumfläche widerspiegeln muss, da der Bauträger nicht für ein Haus werben kann bei dem er nicht die Kenntniss über die Eigenleistunge n des zukünftigen Bauherren hat.

: Ich bin mittlerweile auch der Auffassung das hier bewußt Betrug durch unseren Bauträger ausgeübt wird und das dieser seine Kasse auf unsere Kosten etwas aufbessern muss.

: Man kann doch auch nicht in einer Anzeige ein Auto als Kobi bewerben und dann dem Kunden eine Limusine ausliefern.

: Würde sagen hier müßte doch der Verbraucherschutz auch greifen, denn es wird doch ganz offensichtlich der Kunde betrogen.

: Wäre es eventuell sinnvoll Strafanzeige gegen den Bauträger wegen Betrugs zu stellen?




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