Grenzbepflanzung


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Abgeschickt von Nordhofen, Benedikt am 24 September, 2005 um 17:55:22

Unser Nachbar hat vor ca 6 Jahren entlang unserer gesamten gemeinsamen Grenze im Abstand von ca. 30 cm eine Tujahecke gepflanzt, ohne uns vorher zu fragen oder zu informieren. Inzwischen haben einige Bäume die 3 m Höhe überschritten. Welches Recht habe ich, ihn
a) zum Stutzen auf z.B. 2 m und
b) zum Beschneiden der Zweige, die inzwischen 0,5 bis 0,8 m auf unser Grundstück hineinragen, zu bewegen oder gar zu zwingen?



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