Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von mario am 08 November, 2005 um 15:05:17

Antwort auf: Grenzbebauung von Andreas am 08 November, 2005 um 13:00:41:

: Hallo,
: die Garage meines Nachbarn steht direkt an der Grenze zu meinem Grundstück. Vor Kurzem hat er nun die Einfahrt zu seiner Garage fertig gestellt. Der Abschluß seiner Einfahrt zu meinem Grundstück besteht aus Betonkanten, welche in einem Streifenfundament betoniert wurden. Da sich diese Abschlußkante direkt an der Grenze befindet, ist die eine Seite des Streifenfundament nun 30 - 40 cm auf meinem Grundstück.
: Muß ich das dulden ?
: Wenn nein, welche Gestzesgrundlage regelt diese Situation?
: Gruß und vielen Dank,
: Andreas


Nein, die Grenbebauung ist unzulässig, ich würde im Hinblick auf ein Jahrzehntelanges Zusammensein mit dem Nachbarn (ausser Ihr wollt wieder wegziehen) ihm eine gütliche Einigung vorschlagen.
Die kann z.B. eine Neuvermessung und Ausgleich der Fläche sein (alles zu seinen Lasten !!!) oder er darf seine Grenze wieder zurückbauen (also Pflaster entfernen usw.). Bitte nicht zu lange abwarten, da er sonst von Duldung sprechen kann !!!

Mein Tipp: erst aber bald reden, dann handeln.




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