Re: Angemessene Entschädigung für eine Baulast


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 November, 2005 um 08:57:54

Antwort auf: Angemessene Entschädigung für eine Baulast von Rebecca am 15 November, 2005 um 19:19:12:

Zunächst müsste geprüft sein, dass die Baulast auf dem Nachbargrundstück überhaupt eingetragen werden kann. Dies voraus gesetzt, schränkt die Baulast die Nutzbarkeit des Grundstücks ein. Es kann also jetzt eine definierbare Fläche nicht mehr bebaut werden, da die hierfür erforderlichen Abstandflächen auf dem eigenen Grundstück nicht mehr nachweisbar sind. Die einschränkende Fläche ist i. d. R. größer als die reine Baulastfläche und nun dauerhaft nur noch als Gartenland zu nutzen. Ein Ansatz zur Ermittlung einer angemessenen Entschädigung könnte z. B. die Wertdifferenz zwischen Bauland (sofern es denn Bauland war) und der bestmöglichen verbliebenen Nutzung (z. B. Gartenland) sein. Die Werte für die jeweilige Bodennutzung kann über den Gutachterausschuß der Gemeinde erfragt werden.

: Hallo,

: angenommen jemand verändert sein Gebäude, welches dirkt auf der Grenze steht, ohne Baugenehmigung. Einige Jahre später erfährt das Bauamt von diesen Veränderungen. Das Bauamt fordert nun, die Veränderungen zu beseitigen oder der Nachbar müsste mit einer Baulasteintragung einverstanden sein.

: Dem Nachbar würde dann eine "angemessene Entschädigung"
: zustehen.

: Gibt es Anhaltspunkte, wie man eine angemessene Entschädigung errechnen kann - oder ist das reine
: Verhandlungssache der Nachbarn?

: Viele Grüße
: Rebecca




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