Denkmalschutz-Zutrittsrecht


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Abgeschickt von Nicole-C. am 28 November, 2005 um 14:22:09

Angenommen jemand besitzt ein unter Denkmalschutz stehendes Fachwerkhaus in stark desolatem Zustand, welches noch vermietet ist. Um einen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis stellen zu können vereinbaren die Untere sowie die Obere Denkmalbehörde einen Ortstermin. Die Mieterin verweigert jedoch den Zutritt. §28 Denkmalschutzgesetz regelt das Zutrittsrecht aber nur bei Gefahr in Verzug-muss man in so einem Fall richterliche Anordnung einholen?
MfG



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