Abgeschickt von Foni am 14 Dezember, 2005 um 10:13:42:
Hätte ein Unternehmer, der zur Sicherung der Gewährleistung eine Bürgschaftsurkunde bei dem Auftraggeber hinterlegt hat, den Anspruch auf Austausch einer identischen Urkunde eines anderen Bürgen? Was wäre zu tun, wenn der Auftraggeber dies vereigert bzw. für die Aufwendungen eine Vergütung haben will?