Re: Abwendung des Vorkaufrechts


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 Januar, 2006 um 13:16:18

Antwort auf: Abwendung des Vorkaufrechts von Herr Niederle am 02 Januar, 2006 um 22:26:14:

Mir stellt sich zunächst die Frage, ob die Gemeinde überhaupt ein Vorkaufsrecht ausüben möchte. Und wenn ja, wovon?
Ohne die Absicht das Vorkaufsrecht auszuüben besteht ja auch keine Notwendigkeit dieses Vorkaufsrecht abzuwenden, denn nur für solche Fälle ist der §27 BauGB gedacht.

: Hallo,
: Ich bin kurz vor der notariellen Beurkundung bzw.
: kauf eines Grundstückes im Aussenbereich.

:
: Kurze Erläuterung:

: möchte ein Grundstück kaufen welches im Flächennutzungsplan als Wohngebiet
: ausgewiesen ist aber im Aussenbereich liegt. Es ist in naher Zukunft(ca. in
: 5 Jahren spätestens) mit der Aufnahme eines Bebauungsplans zu rechnen.

: kann man den §27 BauGB mit der Verplichtung,das Grundstück gemäß dem zu erwartenden Bebauungsplans gegen § 24 BauGB Abs 1 Ziffer 5 durchsetzen?

: muss ich, damit § 24 Abs 1 Ziffer 5 nicht greift im notarielllen Kaufvertrag etwas
: beachten?
: was würden sie im schon jetzt im notariellen Vetrag fixieren um das Vorkaufsrecht, welches bis jetzt von der Gemeinde/Stadt noch nicht ausgesprochen wurde,zu vermeiden/erschweren /um einen Negativbescheid zu erhalten.
: über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
: vielen Dank im vorraus für Ihre Bemühungen!!!
: viele Grüße
: A. Niederle





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