Verwirkung der Vertragsstrafe


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Abgeschickt von M. B. am 11 Januar, 2006 um 14:49:32

Sehr geehrte Damen und Herren,

beim Prüfen von zusätzlichen Vertragsbedingungen fiel mir auf, dass man bei der Fälligkeit oder dem Eintreten der Vertragsstrafe immer von der Verwirkung der Vertragsstrafe spricht (sowohl VOB als auch BGB), was jedoch der eigentlichen Bedeutung dieses Wortes Verwirkung widerspricht.

Kann mir jemand sagen, warum eine Vertragsstrafe also verwirkt?

Vielen Dank für die Hilfe.



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