Re: Hilfe, Stadt will unser Bauvorhaben mit Bebauungsplan verhindern


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Abgeschickt von Sandra am 27 Februar, 2006 um 12:55:12:

Antwort auf: Re: Hilfe, Stadt will unser Bauvorhaben mit Bebauungsplan verhindern von M.Büttner am 27 Februar, 2006 um 10:59:42:

Hallo,

eine Veränderungssperre gibt es (noch) nicht. Unser Vorhaben wurde nur für ein Jahr zurückgestellt.

Bzgl. der Entschädigung habe ich allerdings noch eine Frage. Müsste mir die Stadt nur die bereits entstandenen Kosten entschädigen (so gut wie nichts) oder auch den Wertverlust des Grundstücks durch Wegfall der Bebaubarkeit im Garten? Dann würden nämlich sehr schnell aus 1500 m² Bauland 1500 m² Gartenland werden. Da käme schon einiges zusammen.

Das Alter der bestehenden Häuser in den Gärten hat keinen Einfluss auf die Abwägung?

Danke!!!


: Wenn die Gemeinde jetzt schon Baugesuche gem. § 15 BauGB zückstellt, wird sie bei der Aufstellung des B-Plans sicher auch eine Veränderungssperre erlassen (§ 16, 17 BauGB). Wenn ihr dabei kein Verfahrensfehler unterläuft, müssen Sie erst einmal abwarten. Sie sollten bei der Bürgerbeteiligung im Planverfahren (möglichst mit fachlicher Hilfe) Ihre Bedenken vortragen, ein Hinweis auf eine mögliche Entschädigungspflicht macht vielleicht auf die Gemeindevertreter Eindruck...Allerdings sind nur konkrete Aufwendungen (z.B. bereits erstellte Planungen) zu entschädigen.
: Die Gemeinde dürfte es sehr schwer haben, die Beschränkung der Bebauung auf einigen Grundstücken sachgerecht zu begründen, das ist eine häufige Quelle für Abwägungsfehler, die man im Normenkontrollverfahren geltend machen könnte. Da Sie aber vermutlich nicht viele Jahre warten wollen, empfehle ich Ihnen, jetzt und im künftigen Planverfahren (mit Expertenhilfe) Ihr Anliegen bei der Gemeinde (Bürgermeister, Bauamtsleiter) vorzutragen. Vielleicht ist ein Kompromiß ja möglich (kleineres Baufeld, Eingrünung, etc...)
: M. Büttner





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