1,5m hohe Sichtschutzwand aus Holz, entlang der Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Horst am 20 April, 2005 um 13:08:39

Die Doppelhaushälften von uns und unserem Nachbarn sind 2,8m (am Erker) bzw 3,8m (Eingangsbereich und übrige Hauswand) auseinander. Der Zuweg ist gepflastert und führt an den Stellplätzen über den Gartenbereich zwischen den Häusern hindurch zum jeweilien Hauseingang, insgesamt ist der Zuweg ca 25m lang. Die Grundstücksgrenze ist ca. in der Mitte des Zuweges.

Unser Nachbar hat jetzt ohne uns zu fragen eine Einfriedung, 1,5m hohe Sichtschutzwand aus Holz, entlang der Grundstücksgrenze gebaut, an die Grenze heran, die Wand steht auf seinem Grundstück.
Die Nachfrage beim Bauamt ergab: das ist zulässig (Land BW).

Auch das die Häuser so nah an einanderstehen ist genehmigt worden, normal wäre in BW ein Mindestabstand Haus zur Grundstücksgrenze von 2,5m.

Natürlich haben wir mit dem Nachbarn gesprochen, sehen aber keine Anzeichen, dass er die Wand zwischen den Häusern auf normale Zaunhöhe kürzen will.

Unsere Fragen:

1. Müssen wir die Wand so akzeptieren, auch wenn wir zwischen den Häusern einen deutlich reduzierten Grenzabstand haben? Man tritt aus dem Haus und schaut auf eine 1,5m hohe Holzwand. Gerade für unsere kleinen Kinder ist das frustriend.

2. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir den Nachbarn aufzufordern die Wand zu demontieren, bzw. zumindest die Höhe auf ein "normales" Mass zu reduzieren.
Nach dem Nachbarschaftsgesetz in BW darf er wohl tun was er tut.
Ich habe in der LBO BW §6 gelesen: "die Grenzbebauung entlang den einzelnen Nachbargrenzen darf 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten."
Gilt das auch für eine Holzwand?

3. Ist es rechtens wenn das zuständige Bauamt einen reduzierten Abstand zustimmt aber sonst keine Auflagen macht?

4. Der Nachbar hat bei der Erstellung der Wand Fundamente aus Beton angebracht, als Halterung für die Ständer. Dazu hat er ohne uns zu fragen die Pflastersteine entfernt, ein Loch gegraben und Halter einbetoniert, das Fundament befindet sich zur Hälfte auf unserem Grundstück.
Ist das zulässig, wenn nein: wo steht dass es nicht zulässig ist?



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