Re: Zählt Treppe als Wohnraum?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Mai, 2006 um 14:42:57

Antwort auf: Zählt Treppe als Wohnraum? von Jörch am 16 Mai, 2006 um 10:33:45:

Die Fläche der Treppe, also die Stufenoberseite, ist keine Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung oder II. Berechnungsverordnung. Eine Fußbodenfläche unterhalb der Treppe kann nach beiden Berechnungsformen anteilig zur Wohn-/Nutzfläche hinzugezogen werden. Die Stufenfläche ist eine Verkehrsfläche im Sinne der DIN 277.

Für den Mietvertrag ist die Flächenangabe meist nur eine Orientierung und keine verbindliche Vereinbarung, da in der Regel ein Preis für die Wohnung und nicht je m² Flächenanteil vereinbart wurde.

: Liebe Lesenden,
: folgende, wahrscheinlich schon häufig gestellte Frage:
: Unsere Wohnung erstreckt sich über das 1. und 2. OG.
: Der Zugang zu unserer Wohnung geschieht über eine ebenerdige, nur durch uns verschließbare Haustüre. Hinter dieser Türe führt eine etwa 20-stufige Treppe zur eigentlichen, meist unverschlossenen Wohnungstüre.
: Zählt die Grundfläche dieses Treppenaufgangs zur Wohnfläche, oder nicht?
: Anm.: Der Mietvertrag begann am 01.01.2006.
: Danke und Gruß... der Jörch





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