Grenzbebauung


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Abgeschickt von Gerten am 22 Mai, 2006 um 21:35:36

Hallo.

Folgende Sachlage: Grenzbebauung in Rheinland-Pfalz. Keller auf Grenze, Anbau natürlich die 3m zurück. Nun will der Nachbar, dass ich die Grenzsteine wieder setzen lasse. Ist ja auch sein gutes Recht und soll auch so sein. Befürchte allerdings, dass mein Bau leicht schräg in sein Gelände ragt (auf ca. 4m vielleicht 20 cm. Grenze ist ca. 25m lang).

Was blüht mir, wenn ich nun wirklich in seinem Gelände bin? Hat das strafrechtliche Konsequenzen?

Vielen Dank.



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