Re: Grundbucheintrag einer Eigentumswohnung mit Garage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Mai, 2006 um 14:34:50

Antwort auf: Grundbucheintrag einer Eigentumswohnung mit Garage von Rauad am 25 Mai, 2006 um 14:18:04:

Je nachdem ob die Garage auf einem eigenen Grundstück steht oder auf dem Gesamtgrundstück der Eigentümergemeinschaft steht hat sie ein eigenes Grundbuch. Sie werden eine Teilungserklärung haben, die die "Sondernutzungsrechte" an z. B. einem Gartenteil, einem Stellplatz oder einer Garage definiert. Dies ist der "Nachweis" des Nutzungsrechtes.


: Hallo,

: ich habe eine Eigentumswohnung einschließlich einer Garage erworben. Für die Eigentumswohnung und die Garage wurde ein Einheitspreis vereinbart. Morgen habe ich den Termin beim Notar. Der Notar hat mir eine Vorlage des Kaufvertrages postalisch vorab geschickt. Zu meiner Überraschung habe ich festgestellt, dass im Grundbuch die Garage nicht eingetragen ist.

: 1.) Habe ich einen gesetzlichen Anspruch, dass die Garage ebenfalls eingetragen wird im Grundbuch? Und wenn ja, muss ich die anfallenden Kosten übernehmen?

: 2.) Es ist ungewöhnlich, dass zwar im Vertrag steht, dass ich die Garage nutzen kann, aber welchen 'Nachweis' im juristischen Sinne habe ich bzw. brauche ich um deutlich zu machen, dass ich Eigentümer der Garage geworden bin? Macht es in diesem Zusammenhang Sinn, einen ‚Einzelvertrag’ mit dem Verkäufer zu vereinbaren, wo darin die Garage beschrieben wird?

: Danke im Voraus.

: Rauad





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