Re: priviligierte erweiterung aussenbereich Einliegerwohnung


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Abgeschickt von Peter Fahn am 20 Juni, 2006 um 00:55:21:

Antwort auf: priviligierte erweiterung aussenbereich Einliegerwohnung von toni am 17 Juni, 2006 um 22:06:03:

: nochmal ich,
: wir sind immer noch im aussenbereich,bayern,
: bis zu zwei wohnungen dürfen laut baybo
: unser anwesen erweitert werden;
: sind das dann insgesamt drei wohnungen?
: oder ist das so zu verstehen, dass insgesamt
Lieber Toni,

aufgrund der bisherigen Äußerungen würde ich als Baugenehmigunsbehörde den Tatbestand der Privilegierung ernsthaft in Zweifel ziehen.

Die Privilegierungstatbestände sollten eigentlich den weiteren Bestand der großteils gebeutelten und im Bestand gefährdenten Landwirtschaft sichern. Den Landwirten wird dabei zur Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebes Baurecht zugestanden, die für einen normalen Bürger "undenkbar" sind.

Diese vom Gesetzgeber gut gemeinte Zielsetzung ist allerdings aus den bisherigen Ausführungen kaum nachvollziehbar.

Gruss P. Fahn


: wohnungen existieren dürfen?

: wie ist das mit einer einliegerwohnung?

: kann / darf diese auch neben dem wohnhaus auf der doppelgarage errichtet werden bzw unmittelbar an der
: doppelgarage angrenzen und einen eigenen eingang haben?

: der grund ist, dass hinter dem haus ein anbau den garten verbauen würde bzw. der anbau versetz geschehen müsste, damit die abstandsfläche zur strasse eingehalten werden... der grundstücksverlauf ist
: im spitz zur strasse.

: ist eine neue wohnung nach den wohnraumgesetz ( 130 qm als angemessen ) sofort möglich oder gibt es
: die gleichen einschränkungen mit 50 % der vorhandenen
: wohnraumfläche dürfen dann als neue wohnung angebaut
: werden...

: cia




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