Re: Rückbau nach Hauskauf Überschreitung GRZ


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 04 Juli, 2006 um 22:53:19:

Antwort auf: Rückbau nach Hauskauf Überschreitung GRZ von Bruhn am 04 Juli, 2006 um 12:02:56:

hallo bruhn,
üblicherweise dürfen sie die grz um 50% überschreiten...(BauNVO).
wenn das grundstück jetzt geteilt wurde, gilt die jetzige BauNVO.
rufen sie mich gerne an....diese probleme sind mir bekannt...und mein "hobby".
mfg
bodo hermann
0201-496905 oder
0177-7-496905




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