Re: Rückbau nach Hauskauf Überschreitung GRZ


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 Juli, 2006 um 12:38:55

Antwort auf: Re: Rückbau nach Hauskauf Überschreitung GRZ von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 04 Juli, 2006 um 22:53:19:

Die Überschreitung einer GRZ ist ganz und gar nicht "üblich". Entsprechend der jeweils gültigen BauNVO ist die GRZ zu ermitteln. Erst mit der aktuellen BauNVO ist eine Regelung eingeführt worden, die Nebenanlagen und versiegelte Fläche zur GRZ hinzuzählt. Die Summe aus Gebäudegrundfläche und Grundfläche der Nebenanlagen kann bis zu 50% über der zul. GRZ liegen, das Gebäude selbst darf die zulässige GRZ nicht überschreiten.
Bei älteren BauNVO, die bei alten Bebauungsplänen ihre Gültigkeit behalten, ist der Rechenweg anders, sodaß die Überschreitungsprüfung und die Ermittlung von Nebenanlagen gar nicht erforderlich ist.

: hallo bruhn,
: üblicherweise dürfen sie die grz um 50% überschreiten...(BauNVO).
: wenn das grundstück jetzt geteilt wurde, gilt die jetzige BauNVO.
: rufen sie mich gerne an....diese probleme sind mir bekannt...und mein "hobby".
: mfg
: bodo hermann
: 0201-496905 oder
: 0177-7-496905





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