Re: Droht uns der Abriss?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 Juli, 2006 um 14:06:43

Antwort auf: Droht uns der Abriss? von Fam. Friedrich am 18 Juli, 2006 um 12:28:44:

Ohne Genehmigung ist die Garage "formell" illegal, da ein Antrag fehlt. Wenn die Garage an der Stelle aber grundsätzlich genehmigungsfähig wäre, besteht die Möglichkeit auch nachträglich die Genehmigung zu erhalten und den Zustand der formellen Illegalität zu heilen.
Sollte an der Stelle oder in der gebauten Form die Garage generell nicht zulässig sein, wäre sie auch "materiell" illegal und der Nachbar hätte unter Umständen sogar einen Anspruch auf Beseitigung, da er in irgendwas beeinträchtigt ist.

: Hallo! Wir (in Bayern) benötigen dringend ihre Hilfe.
: Vor ca.20 Jahren haben wir mit der mündlichen Zustimmung unseres Nachbarn im Abstand von ca. 1 m zur gemeinsamen Grenze eine Do-Garage errichtet. Soweit, sogut. Jetzt haben wir einen neuen Nachbarn, der auf diese Sache aufmerksam geworden ist. Da das Verhältnis alles andere als gut ist, befürchten wir das Schlimmste. Müssen wir befürchten, dass die Do-Garage abgerissen werden muß, nur weil wir den Bau damals nicht ordnungsgemäß genehmigen haben lassen? Der alte Nachbar würde uns alles bestätigen können (und wollen). Was haben wir noch für Möglichkeiten?
: Danke im Voraus





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