Bei Kellerumbau nachträglich Baugenehmigung oder Nutzungsänderung wie und wo?


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Abgeschickt von Mueller Fritz am 22 September, 2006 um 09:11:51

Hallo,

folgendes Frage, wir haben eine Wohnung gekauft von Privat. Diese gekaufte Wohnung geht über zwei Etagen in einem Mehrfamilienhaus
(teile des Kellers und EG (vom EG in der Wohnung geht direkt eine Treppe in den Keller)).

Jetzt wurde der Keller von dem vorhergehenden Eigentümer gleich bei der Erstellung des Hauses ausgebaut in ein Bad und auch eine in Einliegerwohung. Für den Ausbau des Kellers gibt es aber keine Baugenehmigung bei Bauamt und der Keller ist nur als Kellerraum im Bauplan beim Bauamt eingereicht.

Beim kauf wurde uns aber Mündlich zugesichert vom Verkäufer das man den Keller als Wohnraum nutzen kann und die Einliegerwohnung vermieten kann.

Beim Notarvertrag haben wir damals auch den Notar drauf hingewiesen das die Beschreibung im Grundbuch mit Kellerräumen nicht stimmen würde. Der sagte darauf nur, dass es egal sei wie die Räume genutz werden nur die Außenwände und die Anzahl der Räume müsse stimmen. Was nach meiner Meinung eine teils falsche Aussage ist. Er hätte wenigstens drauf hinweisen müssen das da etwas nicht stimmt und fragen müssen ob es eine Genehmigung für den Ausbau gibt oder so.

was kann bzw. muss ich tun das aus den Kellerräumen Wohnraum offiziell Wohnraum werden kann.

Brauchen wir für den Ausbau eine Baugenehmigung oder reicht es wenn ich eine Nutzungsänderung beantrage beim Bauamt. Geht das nachträglich ohne eins auf den Deckel zubekommen da es ja illegal ausbaut wurde als Wohnraum

Was ist wenn wir keine Nutzungsänderung oder Baugenehmigung bekomme dann habe wir ein Problem oder?
Können wir dann gegen den Verkäufer klagen und Entschädigung verlangen, da wir ja den Keller nicht als Wohnraum Nutzen kann?

Ich wies normalerweise hat man damit keine Probleme nur irgendwann wollen wir vielleicht die Wohnung wieder verkaufen dann haben wir das Problem wieder am Bein, deshalb wir wollen das ganze einmal geklärt haben und rechtlich richt haben.

Gruß Fritz




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