Terassenüberdachung der Nachbarn ähnelt Industriehalle


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sabine am 05 Oktober, 2006 um 18:35:36

Hallo !
Folgende Situation:
Wir - Besitzer eines Reihenmittelhauses.
Die Nachbarn zur Rechten haben eine Terassenüberdachung gebaut, ohne die Genehmigung der Behörde abzuwarten. Angeblich wurde beim Einreichen der Unterlagen bereits eine mündliche Zusage gegeben, so daß der zuständige Beamte den Nachbarn zu einem sofortigen Bau geraten hat...solange das Wetter noch schön ist....
Wir als Nachbarn wurden nur über das geplante Unternehmen informiert - in die genauen Pläne und Stand der Dinge hat man uns nicht eingeweiht - unser abwartender Nichtprotest wurde als Zustimmung gewertet und dem Amt als Zustimmung mitgeteilt.
Die Dimensionen der jetzt fertig gestellten Überdachung sprengen vergleichbare Anlagen - als Träger wurden "formschöne" Doppel-U-Stahlträger verwendet, die genau bis an die Grundstückgrenze gehen - Bauhöhe am Haus : ca. 3,50 m, Bauhöhe an tiefster Stelle: ca. 2,5 m. Tiefe der Überdachung: ca. 4,5 m die Breite interessiert uns nicht, beträgt aber ca. 7-8 m )
Sobald man im Wohnzimmer ab ca. 4m vom Fenster entfernt nach draussen schaut, guckt man auf diesem voluminösen Stahlträger, der so aussieht, als ob er auf unser Grundstück ragt. Jeder unserer Besucher hat uns bislang geraten, gegen dieses Bauprojekt Einspruch zu erheben.
Auf Nachfrage hat man uns die eingereichten Unterlagen gezeigt, aus denen weder die Wahl des Materials, noch die Nähe zu unserem Grundstück oder die Höhe der Überdachung ersichtlich wird.
Besteht noch Hoffnung, daß das Bauamt die Genehmigung im Nachhinein verweigert oder müssen wir uns auf einen Rechtsstreit einstellen, da wir keine schriftliche Zustimmung zu dem Projekt gegeben haben ?
Wir dachten immer, daß das Bauamt besonders bei solchen Unternehmen den Nachbarschaftsschutz prüft und kontrolliert, ob eine Beeinträchtigung vorliegen kann.
Was ist mit der maximalen Bauhöhe von 1,8 m, die üblicherweise im Bereich der Grundstücksgrenze herangezogen wird ? Was tun, wenn das Amt die Genehmigung tatsächlich erteilt ?
Vielen Dank für die Hilfe ...



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]