ich weiss, wie's in NRW geht...


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Abgeschickt von Jojo am 03 Februar, 2007 um 18:14:40

Antwort auf: Regenablauf der Garage? von Nachbars Liebling am 31 Januar, 2007 um 19:10:17:

hier darf man natürlich das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickern, solabge es nicht von belasteten dachflächen kommt, die das Wasser kontaminieren. Im nachbarrecht steht aber auch geschrieben, dass man Sorge dafür tragen muss, dass das eigene Wasser den nachbarn, in dieser Fall die Stadt, nicht zuzuleiten.
Nun müsste man ein Bodengutachten über die versickerungsfähigkeit haben, dann könnte man beurteilen, ob bei Ihnen ausreichend versickert wird. Wenn dem so ist, dann wäre alles in Ordnung. Wenn nicht, dann müsse die garage an das Kanalnetz angeschlossen werden, auch wenn dann das wasser nur einen anderen Weg in die Kanalisation nimmt. Dann kann die Stadt nämlich eine gebühr für Niederschlagswasser erheben.

Jojo


: Hallo zusammen,

: zum allgemeinen Theoretisieren habe ich mir einen besonders unrealistischen Fall ausgedacht:

: Nehmen wir an ein Hausbesitzer hat eine freistehende Fertiggarage üblicher Größe (für 1PKW) an der Grundstücksgrenze.
: Das Regenwasser vom Dach dieser Garage läuft durch ein Regenrohr ab das kurz vor dem Boden endet.
: Dieses Rohr befindet sich an einer Ecke der Garage die NICHT auf der Grenze liegt.
: Ein Teil des Wassers versickert direkt und der Rest läuft über das eigene Grundstück zum nächsten Strassengulli.

: Wäre das nun, falls es so etwas überhaupt gäbe, in Ordnung oder müsste auch eine Garage an den Kanal angeschlossen sein?

: Ich weiß, das ist schon weit hergeholt, aber das Problem würde mich einfach interessieren ;-)

:
: MfG und danke
: N.L.




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