Abgeschickt von Erich Bauer am 08 Mai, 2007 um 09:29:38
Antwort auf: Beitragsbescheide Wasser u. Kanal von Lothar am 07 Mai, 2007 um 17:28:13:
Meines Wissens gilt für Wasserversorgungsbeiträge nach wie vor der ermäßsigte Steuersatz.
Antworten:
Ihre Antwort
Subject:
Text: : Meines Wissens gilt für Wasserversorgungsbeiträge nach wie vor der ermäßsigte Steuersatz.
Optionale URL: Link Titel: Optionale Bild-URL: