Bauamt will aus Spitzboden einen Aufenthaltsraum machen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Katu am 09 Mai, 2007 um 11:28:09:

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Aufenthaltsräume der LBO NRW. Wir planen gerade ein Haus, das einseitig angebaut werden soll. Solange kein Fussboden von Aufenthaltsräumen mehr als 7 m über der Geländeoberfläche ist, gibt es div. Erleichterungen für die Brandwand zum Nachbarhaus. Direkt unterm Dach gibt es bei uns allerdings den Spitzboden, dessen Fußboden mehr als 7m über dem gelände liegt und den wir nur als Abstellraum nutzen wollen. Die Stadt will daraus nun aber einen Aufenthaltsraum machen, weil es Dachfenster gibt und man den raum eben auch als Aufenthaltsraum nutzen könnte. Damit sehen wir erhebliche Mehrkosten bei der Brandwand, da uns die Erleichterungen nicht mehr gewährt werden.

Hat hier jemand eine Idee, wie man den Abstellraum dennoch rechtfertigen kann?

Danke,

Katu



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]