Kleingartenkolonie, Dauerkleingärten oder bauen im Aussenbereich § 35


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Abgeschickt von Sabine und Michael am 18 Mai, 2007 um 01:19:32

Hallo, unser Grundstück hat eine Größe von 1.105 qm² und befindet sich im Aussenbereich in Brandenburg. Im Flächennutzungsplan ist unser Grundstück als Dauerkleingarten ausgewiesen. Lt. dem zuständigen Bauamt könnten wir unser Grundstück mit einer 24 qm² großen Laube bebauen. Derzeit ist das Grundstück mit einem ca. 56 qm² großen Haus bebaut. Nach dem Bundeskleingartengesetz sollte ein Grundstück mit einer Bebauung von 24 qm² nicht größer als 400 qm² sein. Daher unsere Frage, was sind eigentlich Dauerkleingärten und werden diese nach den Gesetzen von Kleingartenkolonien geregelt, obwohl wir in unserer/m voll erschlossenen Privatweg/Strasse mit eingetragenen Wegerechten aller Nachbarn, keine Kolonie sind, also demzufolge auch keiner Gemeinschaft angehören. Wir sind alles private Eigentümer. Lt.der zuständigen Gemeinde liegt unser Grundstück an keiner öffentlichen Strasse, obwohl diese von der breiten öffentlichkeit und u.a. von der Müllabfuhr, Post, ect. rege genutzt wird. Aufgrund der Raserei hatten wir, die Eigentümer, schon einmal überlegt die (lt. Gemeinde)NichtStrasse für die Öffentlichkeit zu sperren. Das hat die Gemeinde uns wiederum untersagt, da die/unsere NichtStrasse ja schon länger (von uns Eigentümer geduldet) öffentlich genutzt wird. Unseren Bauantrag auf ein Wochenendhaus mit einer Größe von 48qm² hat man mit der Begründung: "keine Zufahrt-keine Zuwegung" abgelehnt. Auf unsere Anmerkung, dass das Grundstück voll erschlossen und von der breiten Öffentlichkeit genutzt wird, teilte man uns mit, dass dieses ja nicht grundsätzlich geregelt sei, weil wir, die Eigentümer jederzeit die Möglichkeit hätten, dem anderen das eingeräumte (im Grundbuch) Wegerecht zu entziehen. Wer soll das noch verstehen. Einfach ausgedrückt, es ist halt gerade so, wie es halt gerade gebraucht wird.
...oder wie jetzt...

Vorab schon einmal ... Vielen Dank für Eure Antworten.

Bine und Micha





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