Abgeschickt von Viktor am 08 Juni, 2007 um 11:01:34
Hallo Ihr Experten,
mich würde interessieren ob es irgendwo (LBO, etc., Region Rheinland Pfalz. ) eine Regelung gibt nach welcher Zeit (in Jahren) ein aufgeschüttetes Gelände als natürliches Gelände betrachtet werden kann. z.B. ein Gelände würd vor ca. 45 Jahren um 1 Meter aufschüttet, Die Grundstücke außenrum wurden nicht aufgschüttet, jetzt soll auf dem aufgefülltem Gelände an der Grundstückgrenze eine Garage errichtet werden. Ab wo müsste jetzt gemessen werden ( +-0 OK Gelände) ab dem aufgefülltem Grundstück oder dem nicht aufgefülltem?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.