Wann gilt ein aufgefülltes Gelände als natürliches Gelände?


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Abgeschickt von Viktor am 08 Juni, 2007 um 11:01:34

Hallo Ihr Experten,

mich würde interessieren ob es irgendwo (LBO, etc., Region Rheinland Pfalz. ) eine Regelung gibt nach welcher Zeit (in Jahren) ein aufgeschüttetes Gelände als natürliches Gelände betrachtet werden kann. z.B. ein Gelände würd vor ca. 45 Jahren um 1 Meter aufschüttet, Die Grundstücke außenrum wurden nicht aufgschüttet, jetzt soll auf dem aufgefülltem Gelände an der Grundstückgrenze eine Garage errichtet werden. Ab wo müsste jetzt gemessen werden ( +-0 OK Gelände) ab dem aufgefülltem Grundstück oder dem nicht aufgefülltem?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.




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