Nachträgliche Isolierung einer Grenzwand (DHH) mit Überbauung der Grundstückgrenze


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Abgeschickt von Kerstin Hirche am 16 Juli, 2007 um 21:49:24

Hallo,
ich habe eine Doppelhaushälfte über einen Bauträger gebaut. Bisher gibt es keinen Nachbarn, was beim Bau der DHH bekannt war. Die Grenzwand ist mit 17,5cm Porenbetonstein nicht ausreichend wärmeisoliert, ein Putz ist nicht aufgetragen. Die Grenzwand steht 2,5 cm von der Grundstücksgrenze entfernt. Eine nachträgliche Isolierung der Grenzwand von ca. 8cm würde auf das angrenzende Grundstück ragen.
Ich bin der Meinung, dass der Bauträger die Grenzwand so nicht ausführen hätte dürfen, da er die Vorschriften der ENEV nicht einhält (zum Zeitpunkt der Fertigstellung war und ist es immer noch eine Außenwand). Außerdem verstößt er gegen das Nachbarschaftsrecht, da eine Grenzwand nur ausschließlich auf dem Grundstück des Erbauers errichtet werden darf.
Hat jemand schon eine ähnliche Erfahrung gemacht. Ich bin für jede Meinung dankbar.



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