Re: Doppelhaushälfte, Aussenanstrich


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Abgeschickt von Sascha am 17 Juli, 2007 um 11:48:09

Antwort auf: Re: Doppelhaushälfte, Aussenanstrich von Bolanger am 17 Juli, 2007 um 10:33:49:

Aber wie ist das zB beim Flienlegen auf Balkon. Da muss man ja auch Fugen oder sogar Abschlussleisten in dei Wand zum Wasserschutz legen. das könnte er mir untersagen?

Sascha


: Nö, die Wand gehört dem nachbarn, also darf er sie gestalten, wie er will. Es steht Ihnen ja frei, auf Ihrem Balkon und auf Ihrem Grund und Boden eine zweite wand davor zu setzen, einen Sichtschutz aufzustellen, wenn Ihnen die Farbe nicht gefällt oder ähnliches.

: Gruß,

: Bolanger

:
: : Hallo zusammen,

: : wie ist das denn bei einem versetzten Doppelhaus. Bei dem die bauliche Wand des Nachbarhauses die eigentliche Wand des anderen Balkons ist. Also optisch gesehen gehört die Wand zu dem Balkon. D.h. wenn der Nachbar die seine ganzen Wände streicht, ist auch ein Stück des Balkons von Nachbar gestrichen. Der eigentliche Eigentümer der Wand sieht davon nie was.

: : Also eigentlich müsste ich die Wand (den Balkon) streichen düfen, oder?

: : Danke Sascha




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