Re: 2. Rettungsweg - Dachgeschoss


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Abgeschickt von spapi am 24 August, 2007 um 11:50:59

Antwort auf: Re: 2. Rettungsweg - Dachgeschoss von Dirk Baumeister am 21 August, 2007 um 19:45:00:

Die anderen Räume haben Dachfenster von ausreichender Größe. Rettungsöffnungen müssen aber B90xH120 sein (in NRW, Größe der tatsächlichen Öffnung), und zwar in der Vertikalen gemessen, wenn das Dachfenster geöffnet ist. Diese Bedingung erfüllen nur spezielle Rettungsfenster oder Wohnsicherheitsausstiege (Roto WSA, Velux GTU z.B.). Und die sind sauteuer, sodass man höchstens eins einbauen möchte.

Die anderen Räume haben auch einen Anschluss ans Treppenhaus. Das Problem ist halt, dass man erst durchs Treppenhaus (oberster Absatz) muss, bevor man in das Zimmer mit dem Rettungsfenster will. Und genau das heißt, dass der zweite Rettungsweg nicht unabhängig ist vom ersten. Wenn das Treppenhaus brennt oder verqualmt ist, kommt man halt auch auf dem zweiten Rettungsweg nicht mehr raus.

Ein Architekt hat die Frage übrigens so beantwortet: "Damit hatte ich noch nie Probleme bei dem Bauamt." Scheint also Auslegungs-/Ermessenssache zu sein?

Außerdem hat er empfohlen, hintere Zimmer als Abstellkammer zu vermieten, dann hätte sich das Problem erledigt. Das Problem wird auch erst dann relevant, wenn man vermieten will, wegen der Haftungsfrage.

Hat jemand Erfahrungen mit so einer Problemstellung gemacht?



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