Zaunhöhe Einfriedung


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Abgeschickt von Martina am 21 September, 2007 um 19:09:23:

Hallo,
wer kann mir helfen (wohnhaft Hessen).
Unser neuer Nachbar hat auf der
Grundstücksgrenze einen 1,50m hohen Zaun errichtet.
Das Gericht bzw. der Richter brachte ihn dann auf den Boden der Tatsachen zurück und nun muss der Zaun auf die Höhe von 1,20m gekürzt werden.
Der Höhenunterschied zw unseren Grundstücken beträgt zur Straße hin ca. 5 cm und am Ende des Zaunes ca. 25 cm. Wo wird denn nun die Höhe des Zaun gemessen? Hinten wären wir dann, auf seinem Grundstück gemessen, bei ca. 1,45, vorne lediglich bei 1,25?!?!?
Erbitte Hilfe bzw Rechtsgrundlage. Danke



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