Abgeschickt von Dagmar Henske am 14 Oktober, 2007 um 23:32:19
Antwort auf: Berichtigung - Sachenrechtsbereinigungsgesetz von K.D. am 04 Oktober, 2007 um 07:28:37:
: : : Geht das einfach so?
: : : A ist seit vielen jahren eigentümer einer garage auf fremdbesitz. fremdbesitz wird verkauft und das eigentum an der garage geht einfach so auf den neueigentümer des landes über??? nun soll A den abriss seines "ehemaligen" besitzes selbst bezahlen und auch ausführen ?????
: : : danke im voraus und vlg
: : : D. Henske
Was bitte ist das "sachsenrechtsbereinigungsgesetz" ????????
vlg D. Henske
: :
: : Ist das Grundstück in den neuen Bundesländern ???
: : Dann gilt das Sachsenrechtsbereinigungsgesetz.
: Entschuldigung: Natürlich Sachenrechtsbereinigungsgesetz.