Re: Berichtigung - Sachenrechtsbereinigungsgesetz


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Abgeschickt von Dagmar Henske am 14 Oktober, 2007 um 23:32:19

Antwort auf: Berichtigung - Sachenrechtsbereinigungsgesetz von K.D. am 04 Oktober, 2007 um 07:28:37:

: : : Geht das einfach so?

: : : A ist seit vielen jahren eigentümer einer garage auf fremdbesitz. fremdbesitz wird verkauft und das eigentum an der garage geht einfach so auf den neueigentümer des landes über??? nun soll A den abriss seines "ehemaligen" besitzes selbst bezahlen und auch ausführen ?????

: : : danke im voraus und vlg
: : : D. Henske


Was bitte ist das "sachsenrechtsbereinigungsgesetz" ????????
vlg D. Henske
: :
: : Ist das Grundstück in den neuen Bundesländern ???
: : Dann gilt das Sachsenrechtsbereinigungsgesetz.

: Entschuldigung: Natürlich Sachenrechtsbereinigungsgesetz.





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