Erschliessungskosten - Strassenarbeiten


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Abgeschickt von Angelika Fleck am 28 Oktober, 2007 um 21:40:21

Hallo,
ich bitte um Hilfe zu folgendem Problem : Wir haben unser Haus bei einem Bauträger zum "all inclusive" Preis erworben. Laut Bauträger und Notar, mit dem wir den Kaufvertrag durchgegangen sind, wäre die einzigen Kosten, die noch auf uns zukommen würden, die des Notars, für den Grundbucheintrag, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer.
In der Baubeschreibung steht, daß "im Kaufpreis die Kosten für die Ersterschließung und die Hausanschlüsse enthalten sind". So weit, so gut. Unser Haus steht an einer " Strasse" - die eigentlich keine ist, sie hat nur in der Mitte einen asphaltierten Streifen, an den Seiten ist sie nur geschottert, hat keinen Bürgersteig und keine Abflußrinne. Diese "Strasse" besteht schon
viele Jahre, seit sie teilweise bebaut wurde und führt direkt ins Feld. Jetzt soll diese Strasse richtig gemacht werden. Und - die Stadt will die Kosten dafür den Anliegern anteilig in Rechnung stellen.
Ich habe bisher keine Info gefunden, was eigentlich zu einer Erschließung gehört. Sind das nur die Hausanschlüsse oder beinhalten sie auch eine "richtige" funktionierende Strasse ?
Hat jemand Erfahrung damit, ob ich mich auf den Kaufvertrag und die Info des Notars berufen kann, so daß ich nichts zahlen muß sondern ggf. der Bauträger ?

Hat es denn die Aussicht auf Erfolg, wenn wir gegen den Bauträger oder den Notar gerichtlich vorgehen wollen ?

Wenn man uns das früher gesagt hätte, daß da noch Kosten auf uns zukommen, hätten wir uns auch darauf einstellen können z.B. bei der Finanzierung etc.
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Fleck



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