Gebäudeklassen - Unklarheiten b. der Definition -


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Abgeschickt von Manfred am 01 Dezember, 2007 um 13:46:28

Hallo,
ich sehe einige Unklarheiten bei der Definition der Gebäudeklassen (Baugesetzbuch Berlin), die ich hier mal am Beispiel der Gebäudeklasse 3, aufzeigen möchte:

1. Gebäudeklasse 3 setzt eine max. Fußbodenhöhe von
7 m des höchstgelegenen Geschosses über mittl.
Gelände voraus.

1. Fußboden kann Rohfußboden, aber auf FF
(Fertigfußboden) sein.
Wikipedia definiert Fußbodenhöhe = Höhe
Rohfußboden
Was ist es nun? Rohfußboden oder Fertigfußboden?

2. Das höchstgelegene Geschoß (zum Bsp.;
3.Geschoß) kann unterschiedliche Fußbodenhöhen
ausweisen!

Was ist bei unterschiedliche Fußbodenhöhen im
höchstgelegenen Geschoß zu tun? Ist hier zu
mitteln?

2. Wie ist im folgenden Fall die Fußbodenhöhe zu
ermitteln?
Ein bestehendes Gebäude hat 3 Geschosse. Die Höhe
des Rohfußboden im höchsten Geschoss beträgt: 6,35
Meter.
Später wird ein Anbau hergestellt. Dieser hat
ebenfalls 3 Geschosse.

Wie wird in den nachfolgenden Fällen a.) und b.)
die Fußbodenhöhe ermittelt:

Fall a): Alle Gebäudeteile des Anbaus sind
über eine eigenständige
Treppenanlage zu erreichen.
(eigenständiger Anbau)

Fall b): Es gibt im obersten Geschoß des
Neubaus (Anbau) eine Fluchttür zum
obersten Geschoß des bestehenden
Altbaus.

Fall c): Das oberste Geschoss des Neubaus
bildest mit dem obersten Geschosses
des Altbaus eine Einheit.

Mit besten Grüßen
Manfrec



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