Baulast


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Abgeschickt von Jürgen R. am 10 Februar, 2008 um 19:47:14

1997 wurde auf dem Elterlichen Hof in NRW auf einer vorhandenen Dreifachgarage eine Wohnung errichtet.
Es ist ein freistehendes Gebäude mit Spitzdach und schon ein richtiges wenn auch kleines Haus mit ca.60m² Wohnfläche im Og.
Zur Auflage wurde damals gemacht, das die Wohnung nur von dem Bauherrn( Meine Eltern) oder Familienangehörigen bewohnt werden darf.
Das ist auch so als Baulast eingetragen worden.
Nun ist die Wohnung wegen Nachwuchs zu klein geworden und kann von unserer Familie daher nicht mehr benutzt werden.
Ist es möglich diese Baulast mittlerweile zu löschen um die Wohnung auch an Fremde vermieten zu können?




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