Re: illegaler Holzschuppen


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Abgeschickt von Carmen am 08 Maerz, 2008 um 12:54:35

Antwort auf: illegaler Holzschuppen von Peter Müller am 07 Maerz, 2008 um 22:02:01:

Mit Gebäudeeinmessungspflicht meinst du sicher - das Vermessungsamt das turnusmäßig die Katasterpläne aktualisiert - oder?

Mein Nachbar und ich haben in den letzten 2 Jahren je einen Holschuppen 6x2,80m gebaut.
Ich mit Bauantrag etc. Große Bürokratie und Verwaltungskosten.
Mein Nachbar ohne Baugenehmigung/-Antrag.

ca. 1/2Jahr nach Fertigstellung kam das Vermessungsamt und hat unsere Schuppen eingemessen und im Plan ergänzt.

Ich bekam ne Rechnung von 130 Euro für die Vermessung. Mein Nachbar nicht, sein Schuppen ist aber auch auf dem Plan.

Scheinbar messen die alles ein was vorhanden ist - unabhängig ob genehmigt oder nicht. (Bayern)

Gruß
Carmen




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