Re: illegaler Holzschuppen


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Abgeschickt von Nieda am 10 Maerz, 2008 um 11:06:16:

Antwort auf: Re: illegaler Holzschuppen von Carmen am 08 Maerz, 2008 um 12:54:35:

Auf eine Genehmigung hinarbeiten - wenn es auffaellt. Die meisten Katatsterbehörden zumindest in NRW geben ihre Erkenntnisse aus den Einmessungen nicht an die unteren Bauaufsichtsbehörden weiter.
D.h. die Vermesser interessieren sich nur für die Frage, ob da etwas steht und welche Maße das hat. Sie prüfen nicht, ob das genehmigungsbedürftig und/oder genehmigungsfähig ist, da diese Prüfung - gerade im Zuge diverser Freistellungsexperimente - ziemlich schwierig sein kann.
Ggf. auch mal in den Freistellungsregelungen (§ 65 BauO) nachlesen, ob er nicht sogar genehmigungsfrei ist bzw. durch kleine Änderungen wieder genehmigungsfrei werden kann.



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