es kommt drauf an....


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von K.D. am 18 Maerz, 2008 um 11:38:20

Antwort auf: Frist der zu erteilenden Baugenehmigung seitens Baumamt abgelaufen von Bärbel G. am 18 Maerz, 2008 um 11:18:04:

: Im allgemeinen gilt die Annahme, dass das Bauamt innerhalb von 3,5 Monaten nach festgestellter Vollständigkeit der Unterlagen eine Baugenehmigung erteilen/nicht erteilen muss.

: Was ist im Falle einer seitens des Bauamtes verstreichenen Frist von 6 Monaten zu ewarten - ist damit die Baugenhemigung automatisch erteilt?

Antwort:
Die Regelungen sind in den Bundesländern aber sehr verschieden, da auch die Landesbauordnungen hierzu unterschiedliche Regelungen enthalten.

In manchen Ländern ist die Bearbeitungsdauer zwar geregelt, aber es tritt keine Genehmigungsfiktion ein. In anderen tritt die Genehmigungsfiktion ein und die Behörde muss darüber ein Zeugnis ausstellen. In anderen gibt´s halt gar keine.

Aber ein heimischer Entwurfsverfasser sollte Ihnen da über die Erfahrenungswerte der durchschnittlichen Bearbeitungszeit Auskunft geben können.

Leider heißt vollständige Unterlagen auch nicht immer richtige Unterlagen, denn die werden ja erst geprüft. Von daher können Nachforderungen immer noch möglich sein.

Welches Bundesland?? Irgendwas besonderes beantragt? Baulast erforderlich?? Was sagt denn das Bauamt, warum es dauert??




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]