Abweichung von der Baugenehmigung


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Abgeschickt von Lukaslokomo am 08 Mai, 2008 um 10:45:33

Hallo,

Ich habe eine Frage.

Es liegt mir eine Baugenehmigung vor. In den die Baugenehmigung begleitenden Zeichnungen sind bestimmte Angabe über die Einhaltung der Eingeschossigkeitsregeln dargestellt, sprich es ist eine bestimmte Bauausführung dargestellt (Raumhöhen), durch die die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

1. Was würde passieren bzw. mit was für einer Strafe muss man rechnen, wenn jetzt eine andere Ausführung umgesetzt wird, die aber ebenfalls die gesetzlichen Anforderungen einhält und die äußere sichtbare Form des Gebäudes nicht verändert? Habe ich da überhaupt etwas zu befürchten?

2. Wie würde das aussehen, wenn wie bei 1. die Änderungen jedoch die Eingeschossigkeitsregeln geringfügig nicht einhalten würden?

3. Wie sind die beiden Fälle unter dem gesichtspunkt des Vorsatztes zu beleuchten?

Lassen wir mal die Praxis, dass das Bauamt nicht prüfen kommt außen vor und nehmen an, ich würde erwischt.

Danke für die Hilfe.

Grüße

Lukaslokomo



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