Instandhaltung bei Baulast ohne Nutzungsregelung


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Abgeschickt von M.Puckhaber am 23 August, 2004 um 18:20:48

Es gibt auf einem Grundstück eine Baulast über eine Zuwegung zu einem hinteren Grundstück, aber keine Nutzungsregelung. Da die Zuwegung häufig genutzt wird, muss sie (im Prinzip regelmäßig) erneuert werden. Weiß jemand, ob die Nutzung einfach untersagt werden kann, wenn der Zustand des Weges zu schlecht ist? Oder kann die Reparatur durchgeführt werden und die Kosten zur Not per Klage auf die Anzahl der Nutzer umgelegt werden?

Allgemein stellt sich mir die Frage, was die Konsequenz aus dem Fehlen einer Nutzungsregelung ist.

Konkret haben wir eine einvernehmliche Regelung mit dem Eigentümer des hinteren Grundstücks gesucht, dieser aber das Gespräch verweigert.



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