Abgeschickt von mars74 am 06 August, 2008 um 21:23:03
Antwort auf: Re: Abgeschlossenheitsbescheinigung von mars74 am 06 August, 2008 um 21:21:11:
: : Kennen Sie die Begriffe, mit denen Sie um sich werfen?
: : Geht es wirklich um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder meinen Sie eine Bescheinigung über die (mängelfrei) Bauzustandsbesichtigung nach abschließender Fertigstellung (sog. Schlussabnahme nach BauO)?
: : Letztere gibt es - wie der korrekte Name schon sagt - erst hinterher, erstere kann man schon auf Basis von Plänen bekommen.
: Ich meine wirklich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung damit eine Grundschuld eingetragen werden kann.