Re: Abgeschlossenheitsbescheinigung


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Abgeschickt von mars74 am 06 August, 2008 um 21:23:03

Antwort auf: Re: Abgeschlossenheitsbescheinigung von mars74 am 06 August, 2008 um 21:21:11:

: : Kennen Sie die Begriffe, mit denen Sie um sich werfen?
: : Geht es wirklich um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder meinen Sie eine Bescheinigung über die (mängelfrei) Bauzustandsbesichtigung nach abschließender Fertigstellung (sog. Schlussabnahme nach BauO)?

: : Letztere gibt es - wie der korrekte Name schon sagt - erst hinterher, erstere kann man schon auf Basis von Plänen bekommen.

: Ich meine wirklich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung damit eine Grundschuld eingetragen werden kann.





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