Stellplatzgröße


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Abgeschickt von Heidi am 30 November, 2008 um 23:45:50:

Hallo,
der Doppelstellplatz unserer Nachbarn liegt zwar auf deren eigenem Grundstück grenzt aber direkt an die 3m (Mindetsbreite) breite Zufahrt zu weiter hinten gelegenen Wohnhäusern. Auf dem Platz an der Grundstücksgrenze parkt meistens ein Transporter, der noch ca. 50cm länger als der Stellplatz ist. Der Einblick in die Straße ist für den von der Zufahrt kommenden Fahrer nahezu unmöglich.
Da es sich um eine sehr schmale reine Wohnstraße handelt, die keinen befestigten Gehweg hat und teilweise mit Wassergräben vor den Grundstücken gesäumt ist, ist auch ausreichendes Rangieren bei der Einfahrt zu den hinteren Grundstücken problematisch.
Die Aus- und Einfahrt für die Besitzer der zurückliegenden Häuser, sowie für Paketdienste, Zustelldienste, Taxen und im eventuellen Notfall auch für Feuerwehr und Krankenwagen wird somit erheblich beschwert- besonders wenn gegenüber der Einfahrt geparkt wird.
Gibt es baurechtliche Bestimmungen solcher Grenz-Stellplätze in Bezug auf Mindestgröße, Nutzung nur für PKW oder Transporter, Grenzbebauung zu gemeinschaftlich genutzter Fläche, Sicherheitsbestimmungen wegen Zufahrt von Feuerwehr, Krankenwagen, etc...?
Vielen Dank für hilfreiche Tipps, Heidi



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