Nachbar erweitert sein Wohnhaus und baut Doppelgarage


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Abgeschickt von grubua am 20 Januar, 2009 um 12:51:17

Hallo, bitte um Hilfe:
Mal angenommen Nachbar A möchte sein Wohnhaus erweitern und eine Doppelgarage bauen.
Bei der Doppelgarage handelt es sich um eine Grenzbebauung (9 m). Der Anbau behält den Grenzabstand von 3 m. Aufgrund der Dachform des vorhandenen Hauses soll auch die Garage ein Pultdach bekommen, so dass die tatsächliche Dachhöhe bei ca. 3,7 m liegt. Da die erlaubte Höhe bei 3 m liegt bat Nachbar A den anderen Nachbar B um Erlaubnis diese Höhe bauen zu dürfen und legte einen entsprechenden Grundriss und Ansichtszeichnungen über die komplette Baumaßnahme vor.
Da Nachbar B aufgrund der eingehaltenen Grenzabstände keine Möglichkeit sah Einspruch gegen die Baumaßnahme zu erheben hat er in den sauren Apfel gebissen und eine Nachbarschaftszustimmung sowie die vorgelegten Zeichnungen unterschrieben da er sonst ein unschönes Flachdach hätte hinnehmen müssen.
Nun stellt sich bei Erteilung der Baugenehmigung heraus, dass aufgrund der Überschreitung der Grundflächenzahl von der örtlichen Stadt eine "Befreiung von baurechtlichen Vorschriften" eingeholt wurde, von der der Nachbar B nichts wusste.
GRZ gem. Bebauungsplan 0,3 + 20% = 0,36
Baumassnahme jetz 0,32+0,10 = 0,42
Grundstücksgröße: 859 qm

Ausserdem ist für den Wohnanbau eine Dachneigung von 22 Grad vorgeschrieben, lt. vorgelegter Ansichtszeichung war ca. 11 Grad gezeichnet. Das Dach kommt also in der Spitze ein ganzes Stück höher.
Nun endlich die entscheidene Frage:
Hat Nachbar B trotz unterschriebener Nachbarschaftszustimmung Chancen auf erfolgreichen Widerspruch?

Danke im Voraus für eine lebhafte Diskussion.





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