Re: Namensänderung in der Baubeginnsanzeige


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Abgeschickt von K.D. am 27 Februar, 2009 um 08:47:40

Antwort auf: Re: Namensänderung in der Baubeginnsanzeige von Claudia am 27 Februar, 2009 um 01:46:58:

: : : Können durch einen Antrag auf Namensänderung in der Baubeginnsanzeige(BauGenehmigung 2005)Nachteile bezüglich der Eigenheimzulage entstehen bzw. der Anspruch auf diese verloren gehen?

: : Antwort: Namenswechsel z.B. durch Heirat oder richtiger Bauherrenwechsel?

: Namenswechsel durch Scheidung und neuer Partner

Antwort: Hmmm.... so richtig schlau werd ich aus der Ergänzung ist.
Haben wirklich die Personen oder nur die Namen gewechselt?
Wenn die Personen der Bauherren identisch sind, dürfte es kein Problem sein. Für die Namensänderungen müßte es ja Urkunden oder Nachweise geben. Die notfalls mit einreichen.
Aber wer war denn nun der Ursprungsbauherr: Eheleute X+Y ??? Und neue Bauherrn Frau X und Herr Z oder neu Eheleute X+Z ???



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