Re: Namensänderung in der Baubeginnsanzeige


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Abgeschickt von Claudia am 27 Februar, 2009 um 01:46:58

Antwort auf: Re: Namensänderung in der Baubeginnsanzeige von K.D. am 26 Februar, 2009 um 09:40:31:

: : Können durch einen Antrag auf Namensänderung in der Baubeginnsanzeige(BauGenehmigung 2005)Nachteile bezüglich der Eigenheimzulage entstehen bzw. der Anspruch auf diese verloren gehen?

: Antwort: Namenswechsel z.B. durch Heirat oder richtiger Bauherrenwechsel?

Namenswechsel durch Scheidung und neuer Partner



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