Abgeschickt von K.D. am 26 Februar, 2009 um 09:40:31
Antwort auf: Namensänderung in der Baubeginnsanzeige von Claudia am 26 Februar, 2009 um 00:45:17:
: Können durch einen Antrag auf Namensänderung in der Baubeginnsanzeige(BauGenehmigung 2005)Nachteile bezüglich der Eigenheimzulage entstehen bzw. der Anspruch auf diese verloren gehen?
Antwort: Namenswechsel z.B. durch Heirat oder richtiger Bauherrenwechsel?