Re: Grundstücksteilung ohne Vermesser?


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Abgeschickt von bea am 19 Juni, 2009 um 14:22:48:

Antwort auf: Grundstücksteilung ohne Vermesser? von Hansgeorg am 19 Juni, 2009 um 11:54:44:

Hallo,
Kommentar aus Sachsen:
Laut Baurecht gibt es die Möglichkeit ein Baugrundstück(1000m²) aus 2 Flurstücken(entstanden nach Zerlegung) bestehen zu lassen, als eine wirtschaftliche Einheit.
Ihre Variante1: 2 Häuser auf 1 Flurstück unter Einbehaltung der Abstandsflächen untereinander (in Sachsen um das Haus 3m Grenzabstand), wenn laut Bauvoranfrage so gebaut werden kann!
Nachteil: Es gibt einen Eigentümer (Sie und oder Ihre Eltern im Grundbuch), eine Grundsteuer etc.Wenn ein Haus verkauft werden sollte, geht das so nicht ohne Zerlegung/Teilung. Die Frage ist auch ob 2 Hausnummern bei einem Flurstück (1000m²) vergeben werden ????
Durch eine Teilung (hoheitliche Vermessung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs)zerlegen Sie das große Flurstück in 2 Teile mit jeweils eigenen Flächen, eigenem Grundbuch, eigenen Belastungen, eigenen Hypotheken, eigenen Leitungsrechten etc.
Jeder hat eine Teilfläche, ist selber Eigentümer (Bsp:eins Sie , eins Ihre Eltern), jeder bezahlt eigene Steuern etc.
Somit wird beim Bauantrag jede Teilfläche (Bauantrag Haus 1+Teilfläche1; Bauantrag Haus 2 und Teilfläche 2) extra betrachtet :1.Grundflächenzahl ( anteilige Sollversiegelung anteilig auf Teilfläche), 2. Garagen mit max. 9m Länge je Grenze und max15m im Gesamtgrundstück.
Man kann sicherlich eine Zerlegung machen (Geld) und spart an der Abmarkung (auch Geld)( sichtbare Übertragung der Grenzpunktkkordinaten in die Örtlichkeit, Bsp: Grenzbolzen), da beide Flurstücke eine wirtschaftliche Einheit bilden könnten.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben!



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