Re: Genehmigungsfiktion


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Juni, 2009 um 11:27:54

Antwort auf: Re: Genehmigungsfiktion von Anders Leben am 22 Juni, 2009 um 10:01:17:

Die Idee kommt aus der Umsetzung einer EU-Dienstleistungsrichtlinie und der damit zusammenhängenden Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (§42a Genehmigungsfiktion - VwVfG). Dieser soll für das Baurecht erstmal nicht gelten, da die Bauaufsichten nicht Ansicht des Städtetages nicht als dienstleistungsrelevante Tätigkeit betrachtet werden, in keinem Bundesland. Bleibt abzuwarten, ob die EU das letztlich auch so sieht.


: In welchem Bundesland soll das denn sein? Habe ich ja noch nie gehört...

: : Ist es tatsächlich so, dass bei nichterfolgtem Bau- bescheid, ob positiv oder negativ, hier nach drei Jahren,
: : die sog. FIKTION greift, was bedeuten würde, dass auch
: : ohne Bescheid des Bauamts, der Bauantrag als positiv
: : entschieden gilt und das Amt auf Anforderung das schriftlich bestätigen muss ?




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