Re: Genehmigungsfiktion


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Abgeschickt von Anders Leben am 23 Juni, 2009 um 11:39:39:

Antwort auf: Re: Genehmigungsfiktion von Dirk Baumeister am 22 Juni, 2009 um 11:27:54:

Da habe ich sie wohl auch gelesen - aber früher als nach drei JAHREN. Außerdem standen in der Gesetzesbegründung noch Ausführungen zu Rücknahme und Woderruf dieses fingierten Verwaltungsaktes.

Ich vermute, der Fragesteller hatte eine andere Quelle...

: Die Idee kommt aus der Umsetzung einer EU-Dienstleistungsrichtlinie und der damit zusammenhängenden Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (§42a Genehmigungsfiktion - VwVfG). Dieser soll für das Baurecht erstmal nicht gelten, da die Bauaufsichten nicht Ansicht des Städtetages nicht als dienstleistungsrelevante Tätigkeit betrachtet werden, in keinem Bundesland. Bleibt abzuwarten, ob die EU das letztlich auch so sieht.


:
: : In welchem Bundesland soll das denn sein? Habe ich ja noch nie gehört...

: : : Ist es tatsächlich so, dass bei nichterfolgtem Bau- bescheid, ob positiv oder negativ, hier nach drei Jahren,
: : : die sog. FIKTION greift, was bedeuten würde, dass auch
: : : ohne Bescheid des Bauamts, der Bauantrag als positiv
: : : entschieden gilt und das Amt auf Anforderung das schriftlich bestätigen muss ?





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