Re: Nutzungsentschädigung


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Abgeschickt von Gast am 18 August, 2009 um 10:38:51:

Antwort auf: Re: Nutzungsentschädigung von Bob der Baumeister am 18 August, 2009 um 10:02:57:

Wie gesagt, das ist alles schwer zu beurteilen, ohne zu wissen, mit was für einer Forderung aufgerechnet werden soll. Voraussetzung für eine Entschädigung des Klägers wäre jedenfalls, dass er irgendeine Leistung zurückbekommt. Also müsste es etwas wie einen Rücktritt oder eine (Teil)kündigung geben.




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