Motorrad in Grenzgarage ausreichend


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Abgeschickt von Bob Baumeister am 05 Oktober, 2009 um 21:55:59

Hallo,
auf Basis eines Grenzgaragenprivilegs habe ich gelesen, dass in RP ein schweres Motorrad als Begründung für die "Garagenerrichtung" nicht stichhaltig ist. Ein Pkw muss es sein, für den auch die Garage nutzbar, sprich: erreichbar sein muss. Gilt dies auch in anderen Bundesländern - und wenn, in welchen?



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