Re: Motorrad in Grenzgarage ausreichend


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Abgeschickt von Anders Leben am 06 Oktober, 2009 um 13:43:21:

Antwort auf: Motorrad in Grenzgarage ausreichend von Bob Baumeister am 05 Oktober, 2009 um 21:55:59:

Können Sie die Frage vielleicht einfach noch einmal unverschnörkelt stellen?
Wer will was von wem?

: Hallo,
: auf Basis eines Grenzgaragenprivilegs habe ich gelesen, dass in RP ein schweres Motorrad als Begründung für die "Garagenerrichtung" nicht stichhaltig ist. Ein Pkw muss es sein, für den auch die Garage nutzbar, sprich: erreichbar sein muss. Gilt dies auch in anderen Bundesländern - und wenn, in welchen?





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